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Wenn Sie sich als Friseur mit Ihrem eigenen Salon selbstständig machen wollen, sollten Sie die Möglichkeiten der Finanzierung kennen und ausschöpfen. Diese Gelder können ein gewisses Eigenkapital nicht ersetzen, aber den Einstieg durchaus erleichtern.
Mit dem Meister-BAföG erhalten Sie finanzielle Unterstützung während Ihrer Fortbildung zum Friseurmeister. Dafür müssen Sie eine abgeschlossene Friseurausbildung
haben und dürfen keinen dem Meistertitel gleichwertigen Bildungsabschluss (z.B. Hochschulabschluss) besitzen. Neben Deutschen können sich auch EU-Bürger und andere
ausländische Bürger bewerben, die seit einigen Jahren in Deutschland leben.
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss, den Sie vom Staat erhalten, und einem Darlehen, welches Sie zurückbezahlen müssen. Gefördert werden die Gebühren für den
Studiengang sowie die Lebenshaltungskosten bei Vollzeit-Weiterbildung.
Wenn Sie innerhalb von drei Jahren nach Abschluss Ihrer Meisterschule einen Friseursalon eröffnen und Angestellte oder Auszubildende langfristig einstellen, dann werden
Ihnen Teile des Darlehens erlassen, so dass Sie weniger zurückzahlen müssen.
Den Antrag stellen Sie bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
In manchen Bundesländern erhalten Sie eine Prämie in Höhe von 7.500 EUR, wenn Sie einen bestehenden Friseursalon übernehmen und dies Ihre erste Existenzgründung darstellt. Dafür müssen Sie außerdem einen Meistertitel besitzen. Melden Sie sich bei dem Landesförderinstitut Ihres Bundeslandes für weitere Informationen.
Erhalten Sie Arbeitslosengeld I und haben einen weiteren Anspruch auf ALG I für 150 Tage, so können Sie bei der Eröffnung Ihres Friseurgeschäfts einen
Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Zunächst erhalten Sie für 6 Monate einen Zuschuss in Höhe Ihres letztes ALG-Bezugs sowie 300 EUR
zusätzlich im Monat. Konnten Sie mit Ihrem Friseursalon in den ersten 6 Monaten gut Fuß fassen, dann können Sie anschließend eine weitere Förderung i. H. v.
monatlich 300 EUR für 9 Monate erhalten.
Um den Gründungszuschuss zu erhalten, müssen Sie der Agentur für Arbeit allerdings einen Businessplan vorlegen.
Ein Businessplan ist notwendig, um Förderung und Kapital für Ihren Friseursalon zu erhalten. Außerdem wird die Erstellung eines Businessplans auch Ihnen selbst dabei helfen, das Konzept für Ihr Geschäft zu durchdenken und die Einnahmen und Ausgaben durchzurechnen. Sie müssen darin das Konzept Ihres Friseursalons genau darlegen, sowie dazu passende Werbemaßnahmen und den Finanzplan, der die erwarteten Umsätze mit den erwarteten Ausgaben vergleicht. Sie können den Businessplan auch professionell erstellen lassen.
Vorsicht bei der Aufnahme von dubiosen Krediten! Dahinter können hohe Zinsen lauern, die Sie auffressen werden. Wenn Sie einen vernünftigen Kredit für Ihren Friseursalon aufnehmen wollen, dann sollten Sie sich zunächst mit dem Bankberater Ihrer Hausbank in Verbindung setzen. Womöglich kommt für Sie das KfW-StartGeld der KfW-Mittelstandsbank in Frage. Diese bis zu 50.000 EUR können Sie bei einer Neugründung beantragen. Dafür müssen Sie aber Ihre Hausbank von Ihrem Geschäftsmodell überzeugen. Falls Sie tatsächlich einen Kredit benötigen, sollte dies Ihre erste Anlaufstelle sein. Um einen Kredit zu erhalten, ist ein Businessplan notwendig.