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Im deutschen Gesetzesdschungel muss man sich erst einmal zurechtzufinden, um zu wissen, was man alles beachten muss, wenn man einen eigenen Friseursalon gründet. Hier haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Im Friseurhandwerk brauchen Sie einen Meisterbrief, um einen eigenen Friseursalon zu eröffnen. Jedoch gibt es einige Ausnahmen von dieser Regel, denn unter bestimmten Umständen können sie einen Friseursalon ohne Meister eröffnen.
Eröffnen Sie als alleiniger Besitze den Friseursalon, dann können Sie eine Einzelfirma anmelden. Der Vorteil ist, dass dies die unkomplizierteste Unternehmensform ist. Der Nachteil ist, dass Sie bei einer Insolvenz mit Ihrem gesamten Privatvermögen haften.
Wollen sie mit mehreren Personen Ihren Friseursalon eröffnen, muss eine andere Rechtsform gewählt werden.
Ihren Friseursalon müssen Sie beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Dafür fällt eine Gebühr von 15 bis 65 Euro an. Dieses informiert folgende Behörden: Finanzamt, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (gesetzliche Unfallversicherung), Handwerkskammer, Amtsgericht (Handelsregister), Gewerbeaufsichtsamt (zuständig für den Schutz Ihrer Angestellten und Kunden).
Wenn Sie eine GmbH oder eine Mini-GmbH gründen müssen sie sich beim zuständigen Amtsgericht in das Handelsregister eintragen lassen. Zuvor müssen sie die Gewerbeanmeldung von einem Notar unterschreiben lassen. Für den Eintrag ins Handelsregister fallen Gebühren von rund 200 EUR an. Als Einzelunternehmer oder bei einer GbR haben Sie zumeist die Wahl das zu tun. Die Vorteile bestehen darin, dass ein Eintrag ins Handelsregister seriöser wirkt und dass die Firma einen Fantasienamen ohne den Zusatz Ihres eigenen Namens tragen darf. Die Nachteile sind, dass Sie statt einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung doppelte Buchführung machen müssen und eine Bilanz und eine Inventur für jedes Geschäftsjahr erstellen. Die Bilanzen müssen mindestens zehn Jahre aufgehoben werden.
Bei der Eröffnung eines Friseursalons müssen Sie beachten, dass es bestimmte Richtlinien gibt, wie die Räume eingerichtet sein müssen. Insbesondere gilt dies bei einer Nutzungsänderung der Räumlichkeiten, d.h. wenn sie einen Friseursalon eröffnen, wo vorher keiner war. Informieren Sie sich bei Ihren zuständigen Bauaufsichtsbehörde darüber (auch über mögliche Gebühren). Dort werden Sie vermutlich diese oder ähnliche Richtlinien erhalten:
Bevor Sie Ihren Friseursalon eröffnen können, müssen Sie sich in die Handwerksrolle eintragen lassen. Bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer fallen Gebühren an, die sich aus Ihrer gewählten Rechtsform und Ihrem Gewinn ergeben. Eventuell fallen auch Kosten für die Eintragung an. Diese erfragen Sie am besten bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer.
Bei der Gründung Ihres Friseursalons müssen Sie dieses beim Finanzamt anmelden, um eine Umsatzsteuernummer zu erhalten. Erwarten Sie einen Umsatz von unter 17.500 EUR in Ihrem ersten Geschäftsjahr, dann können Sie sich als Kleinunternehmer anmelden und sind somit von der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) befreit. Das heißt, dass Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer von 19% ausweisen und abführen müssen und somit Ihre Leistungen günstiger anbieten können. Der Nachteil ist, dass sie dann beim Kauf von Produkten oder Dienstleistungen für Ihr Unternehmen (z.B. bei der Ladenausstattung) die Umsatzsteuer auch bezahlen müssen. Sie erhalten dann statt der Umsatzsteuernummer eine normale Steuernummer.
Im Friseurhandwerk ist die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft bei jeder Unternehmensform Pflicht. Die Berufsgenossenschaft ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie erlässt Unfallverhütungsvorschriften und achtet darauf, dass diese eingehalten werden. Sie müssen einen Beitrag bezahlen, der sich an Ihrem Gehalt und dem Ihrer Angestellten orientiert.
Möchten Sie als Ausländer einen Friseursalon eröffnen, dann sollten Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde zunächst weitere Informationen holen. Eventuell gelten für Sie andere Richtlinien und Vorschriften.