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Sie wollen einen Friseursalon eröffnen. Voraussetzungen gibt es dafür einige, zum Beispiel einen Meister.
Der Friseurberuf ist ein Handwerk, bei dem die Meisterpflicht besteht. Deshalb müssen Sie einen Meisterbrief besitzen, um Ihren eigenen Friseursalon zu eröffnen. Ausnahmen sind möglich, wenn Sie:
Die Bedingungen für eine Ausübungsberechtigung (§7 HwO) sind:
Beachten Sie: Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass Sie sich durch Ihre Berufserfahrung die notwendigen Kenntnisse angeeignet haben. Es kann aber auch sein, dass Sie zusätzlich spezielle Fach-Lehrgänge besuchen und sich von der Handwerkskammer prüfen lassen müssen. Dabei können für Sie Kosten im Bereich von 1.000 EUR entstehen. Deshalb informieren Sie sich rechtzeitig.
Die Kosten für einen Meisterbrief liegen im Übrigen bei mehreren tausend Euro.
Wenn Sie stattdessen einen Meister anstellen wollen, dann sollte dieser Meister als fachlich-technischer Betriebsleiter ein Vollzeit angestellt sein und auch ein entsprechendes Gehalt verdienen. Jedoch kann in Abstimmung mit der zuständigen Handwerkskammer von dieser Regel abgewichen werden, zum Beispiel dann, wenn keine Auszubildenden im Betrieb sind.
Tipp: Die Handwerksordnung kann hier eingesehen werden http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/index.html.
Es gibt einige Ausnahmen von der Regel. Wenn Sie eine sehr spezielle Tätigkeit ausüben wollen (zum Beispiel als Herrenfriseur, mit einem Beautysalon oder als mobiler Friseur) kann Ihnen die Handwerkskammer eine Ausnahmebewilligung(§8 HwO) ausstellen.
Eine Ausnahmebewilligung ist möglich, wenn es sich um "einfache Tätigkeiten" handelt, die nicht "wesentliche Friseurtätigkeiten" sind:
Wie man sieht, besteht bei der Auslegung Interpretationsspielraum. Die Handhabung in Sachen Ausnahmebewilligung der verschiedenen Handwerkskammern ist unterschiedlich. Deshalb gilt: Fragen Sie rechtzeitig persönlich bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer nach. Falls Sie ein sehr spezielles Konzept für ihre Friseurtätigkeit haben, dann sammeln Sie vorher Argumente, weshalb sich Ihre Tätigkeit von einem normalen Friseursalon unterscheidet. Beispielsweise können Sie einen Kosmetiksalon eröffnen, in dem Sie zusätzlich auch Friseur-Leistungen anbieten. Oder aber Sie eröffnen einen Brautservice, bei dem Frisieren Teil Ihres Angebots ist.
Manche Handwerkskammern erteilen eine Ausnahmebewilligung für "Herrenfriseure". Die Friseurleistungen dürfen dann eingeschränkt ausgeübt werden. Zu dem erlaubten Leistungen zählen zumeist Haare waschen, schneiden, fönen (übrigens auch bei Frauen und Kindern), sowie Bartrasur. Allerdings sind "frauentypische" Leistungen wie Haare färben und der Umgang mit sonstigen Chemikalien nicht erlaubt. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer, ob Sie ohne Meisterbrief einen solchen Herrensalon führen dürfen.
Es besteht die Möglichkeit, sich ohne Meisterbrief als mobiler Friseur selbstständig zu machen. Sie besitzen dann keinen eigenen Friseursalon, sondern fahren zu
Ihrer Kundschaft nach Hause, um dort die Haare zu schneiden. Hierfür ist eine Ausnahmebewilligung (§8 HwO) oder eine Ausübungsberechtigung (§7 HwO) nötig. Gehen Sie
dafür zu Ihrer zuständigen Handwerkskammer, um sich beraten zu lassen.
Werden Sie als mobiler Friseur ohne Meister selbständig, müssen Sie bei der für Gewerbeangelegenheiten zuständigen Verwaltungsstelle der Kommune ein Reisegewerbe
anmelden. Die Verwaltungsgebühren dafür können mehrere hundert Euro betragen.
Beachten Sie allerdings, dass Sie als mobiler Friseur im Reisegewerbe nur eingeschränkt Werbung machen können. Die Werbung ist zwar nicht als solche verboten,
aber es ist vorgeschrieben, dass die Initiative zum Auftrag nicht vom Kunden, sondern von Ihnen ausgehen muss. Sie dürfen also keine konkreten Leistungen bewerben
(z.B. "Damen-Haarschnitt für 15 EUR"), sondern mittels Werbung nur allgemein Ihr Image prägen oder auf ihre Leistungen in allgemeiner Form (z.B. "Haareschneiden
ist mein Traum") eingehen. Als Friseur im Reisegewebe gilt: Sie müssen Ihre Kunden von sich aus aufsuchen.
Haben sie im Ausland, wie beispielsweise in der Türkei, Ihren Meisterbrief im Friseurhandwerk gemacht, so muss dieser in Deutschland anerkannt werden. Dafür
melden Sie sich bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer. Eventuell müssen sie Fach-Lehrgänge besuchen, um die Gleichwertigkeit ihrer Kenntnisse zum deutschen
Meisterbrief zu erlangen.
In manchen Fällen entscheidet die zuständige Handwerkskammer, dass Sie auch ohne Anerkennung Ihres türkischen bzw. ausländischen Meisters eine zeitlich befristete
Ausnahmegenehmigung für die Eröffnung Ihres eigenen Friseursalons erhalten. Doch auch hier gilt: fragen Sie persönlich nach.